Allgemeine Geschäftsbedienungen
  1. Geltungsbereich der AGB

1.1  Die malealimon GmbH (nachfolgend „Agentur“) ist Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Online-Werbung und digitaler Transformationen für Unternehmen. Die Dienstleistungen umfassen alle Stufen der Mediaplanung, der Medienproduktion, Abwicklung der Werbeaktivitäten als zentrale Verwaltungsstelle sowie Erfolgskontrolle.

1.2  Die nachfolgenden Begriffe in diesen AGB sind folgendermassen definiert:

  • Unternehmen und Private die Webseiten, Apps und soziale Netzwerke betreiben, auf welchen Werbeplätze angeboten werden (nachfolgend „Werbeträger“).
  • Kunden der Agentur, die ihre Werbung platzieren möchten oder andere angebotene Dienstleistungen beziehen (nachfolgend „Auftraggeber“).
  • Elektronischen Werbeformate, mit denen Onlinewerbeplätze wie Banner, Anzeigen, Pop-ups, etc. belegt werden (nachfolgend „Werbemittel“).

1.3  Für Auftraggeber bietet die Agentur folgende Dienstleistungen an:

  • Planung und Umsetzung von Online-Werbekampagnen
  • Platzierung der Werbebotschaften in den gewünschten Zielgruppen entsprechenden Umfeld
  • Bestimmung und Eingrenzung der Zielgruppe („Targeting“), um Streuverluste vor und während der Kampagne zu minimieren
  • Reporting und statistische Auswertung von Informationen über User, Browser, Systeme, Besucher, Besucherverhalten etc..
  • Content Produktion für Marketingtätigkeiten.
  • Fotografie und Videografie Dienstleistungen
  • Konzeption, Kommunikationsstrategie und Beratung
  • Digitale Lösungen für Bereiche wie Marketing, Kundenbetreuung, Buchhaltung etc.
  • Digitale Lösungen für interne und externe Prozesse.
  • IT-Lösungen für Vereinfachung von Prozessen und Unternehmen Alltag

1.4  Für Werbeträger bietet die Agentur die Vermittlung von Werbeplätzen an Auftraggeber an. Zu diesem Zweck handelt die Agentur im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Werbeträgers. Sie schliesst als Beauftragte des Werbeträgers den Vertrag über die Kampagne mit dem Auftraggeber ab. Folglich kommt der eigentliche Vertrag in Bezug auf die Platzierung der Werbung zwischen dem Werbeträger und dem Auftraggeber zustande.

1.5  Handelt es sich beim Auftraggeber oder Werbeträger um eine natürliche Person, so muss diese mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters zum Zustandekommen des Vertrages mit der Agentur vorausgesetzt.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

2.1  Auf der Webseite der Agentur befinden sich die von den Interessenten (Auftraggeber oder Werbeträger) benötigten Informationen zu der Auswahl der gewünschten Dienstleistungen. Ebenfalls auf der Webseite zu lesen sind die AGB, die mit Datum ausgedruckt werden können.

2.2  Mit der Unterzeichnung eines Angebotes (Offerte) bestätigen die Kunden, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Abweichungen von den AGB müssen von der Agentur und dem Kunden in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden.

2.3  Der Vertrag kommt nach dem Zusenden der Auftragsbestätigung zustande. Die Agentur sendet dabei dem Kunden per Mail eine Auflistung der gewünschten Dienstleistungen zu.

*Alle Kunden (Auftraggeber und Werbeträger) sind verpflichtet, sich bei der Anmeldung korrekt zu identifizieren und alle Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen. Verletzt ein Kunde diese Klausel, so haftet er der Agentur für den daraus entstandenen Schaden. Die Agentur haftet für Schäden wegen falschen Angaben nur, wenn diese seitens der Agentur absichtlich oder fahrlässig entstehen.

 

  1. Erfüllung des Auftrages

    Werbedienstleistung

3.1  Nach Zustandekommen des Vertrages erfüllt die Agentur die vom Auftraggeber gewünschten Dienstleistungen soweit möglich. Der Auftraggeber hat der Agentur seine für die Kampagne benötigten Werbemittel unverzüglich zur Verfügung zu stellen, falls diese nicht durch die Agentur erstellt werden. Die Agentur platziert diese zum vereinbarten Zeitpunkt bestmöglich auf die gewünschten Werbeplätze.

3.2  Die Agentur übernimmt keine Garantie, dass immer die gewünschten Werbeplätze belegt werden können. Steht ein Werbeplatz nicht zur Verfügung, weil dieser schon belegt ist oder der Werbeträger den Vertrag mit dem Auftraggeber nicht abschliessen will, sucht die Agentur, nach einem anderen ebenso wirkungsvollen Werbeplatz und platziert die Werbung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber dort.

3.3  Der Vertrag zwischen Werbeträger und Auftraggeber kommt durch die Aufschaltung der vom Auftraggeber an die Agentur gelieferten Werbemittels auf die Werbeplätze des Werbeträgers zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind die Gebühren fällig, die der Auftraggeber mit dem Werbeträger vereinbart hat. Die Agentur informiert Werbeträger und Auftraggeber sofort über die erfolgte Aufschaltung.

IT-Lösungen, Software und Datenbanken

3.4  Nach Zustandekommen des Vertrages bietet die Agentur die vom Auftraggeber gewünschten IT-Lösungen an, soweit dies möglich ist. Der Auftraggeber hat der Agentur die für das Projekt benötigte IT-Software unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Agentur implementiert diese zum vereinbarten Zeitpunkt bestmöglich in die gewünschten Systeme.

3.5  Die Agentur kann nicht garantieren, dass immer die gewünschten IT-Lösungen verfügbar sind. Sollte eine bestimmte Software nicht verfügbar sein, entweder weil sie bereits verwendet wird oder der Softwareanbieter keinen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen möchte, sucht die Agentur nach einer gleichwertigen IT-Lösung und implementiert diese nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.

3.6  Der Vertrag zwischen Softwareanbieter und Auftraggeber kommt zustande, sobald die von dem Auftraggeber an die Agentur gelieferte IT-Software in die Systeme des Softwareanbieters integriert wird. Ab diesem Zeitpunkt sind die vereinbarten Gebühren fällig, die der Auftraggeber mit dem Softwareanbieter oder mit der Agentur vereinbart hat. Die Agentur informiert Auftraggeber umgehend über die erfolgte Integration.

Medienproduktion und Gestaltungsleistungen

3.7  Nach Zustandekommen des Vertrages erfüllt die Agentur die vom Auftraggeber gewünschten Medienproduktionen und Gestaltungsleistungen soweit möglich. Der Auftraggeber hat der Agentur seine für das Projekt benötigten Medieninhalte unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Agentur realisiert diese zum vereinbarten Zeitpunkt bestmöglich gemäß den gestalterischen Anforderungen.

  1. Vergütung

4.1  Die Agentur nimmt im Auftrag und im Namen der Werbeträger das für die Platzierung der Werbung geleistete Entgelt entgegen. Die Agentur versichert dem Auftraggeber, dass die Preise ohne Aufschlag verrechnet und prozentuale Zuschläge als solche ausgewiesen werden.

4.2  Die Agentur verrechnet für ihre Dienstleistungen entweder feste Preise, Stundenansätze oder Prozente der für die Werbeträger oder auch Softwareanbieter zu entrichtenden Gebühren.

4.3  Der Auftragsbestätigung, die dem Auftraggeber zugestellt wird, ist die Berechnung mit Auftragsvolumen, Werbeplatzbelegungen, Abonnements, Preis pro Klick und Kosten für Dienstleistungen der Agentur zu entnehmen.

*Die Agentur behält sich vor, bei ausserordentlichen Aufwendungen, häufigen Änderungen von Werbeschaltungen oder gestalterischen Dienstleistungen, Änderungen einer Kampagne, Aufwand bei Problemen wegen der Lieferung von Werbemitteln, Anpassungen und Betreuung einer Software durch den Auftraggeber etc. zusätzlich den geleisteten zeitlichen Aufwand gemäss aufgeschaltetem Stundensatz und sonstige Kosten in Rechnung zu stellen.

4.4  Die Agentur behält sich vor, die Preise ohne Angabe von Gründen anzupassen und für bisher kostenlose Dienstleistungen Gebühren in Rechnung zu stellen. Ist ein Kampagne Vertrag bereits abgeschlossen, so ist eine Preisänderung nur dann möglich, wenn die laufende Kampagne durch zusätzliche Vereinbarungen erweitert wird.

4.5  Gemäß den vereinbarten Bedingungen wird der fällige Betrag nach Abschluss der Produktion, Gestaltungsleistung oder Dienstleistung beglichen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der voraussichtliche Gesamtpreis der Werbekampagne oder Dienstleistung sofort zahlbar. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu begleichen, wobei die Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

Es können auch andere Zahlungsvereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber oder Werbeträger festgelegt werden, um mögliche monatliche Ratenzahlungen oder eine 50%ige Vorauszahlung zu berücksichtigen.

4.6  Im Falle einer Verzögerung der Zahlung hat die Agentur Anspruch auf Verzugszins in Höhe von 5%. Allfällige Mahn- oder Inkassokosten sowie weiterer Schaden sind vom säumigen Auftraggeber zu tragen. Die Agentur behält sich vor, eine laufende Kampagne bis zur Bezahlung der ausstehenden Beträge zu sistieren.

4.7  Die Verrechnung mit Forderungen gegenüber der Agentur ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis zulässig.

 

  1. Rechte und Pflichten

5.1  Werbeträger und Auftraggeber sind verpflichtet, ihre Webseiten und ihre Werbung unter Einhaltung der geltenden juristischen Regelungen zu gestalten und die Netiquette zu beachten. Die Inhalte und das Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design sowie gegen weitere juristische Regelungen der Schweiz und Europas verstossen. Es ist zudem zu beachten, dass die Webseiten und die Werbung weltweit abrufbar sind und folglich unter Umständen auch das internationale Recht zu berücksichtigen ist. Bei kriminellen Inhalten erstattet die Agentur Meldung bei der Polizei.

5.2  Werbeträgern und Auftraggebern ist es untersagt, Passwörter und Codes an Dritte weiterzugeben.

5.3  Es ist den Werbeträger erlaubt, die Werbemittel als Werbung zu kennzeichnen und so vom redaktionellen Teil der Webseite abzugrenzen.

5.4  Alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, gelten für alle Vertragsparteien und ihre Mitarbeitenden als vertraulich. Insbesondere alle Informationen über das verwendete System, den damit verbundenen Service sowie das Fachwissen. Es ist verboten, die vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugegeben. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags so lange weiter, wie ein parteiliches Interesse an der Geheimhaltung besteht. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt des Informationsaustauschs bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger und alle ihre Kopien herauszugeben. An diesen vertraulichen Dokumenten können keine Retentionsrechte geltend gemacht werden.

5.5  Die Agentur garantiert ausdrücklich, dass die Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden. Sie sorgt für die Sicherheit nach aktuellem Stand der Technik. Dieser Pflichtunterstehen ebenfalls die Werbeträger und Auftraggeber.

5.6 Verträge für Dienstleistungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber beinhalten den untereinander festgelegten Zeitrahmen, welcher in der Angebotsdarstellung festgehalten wird und durch Bestätigung des Angebots (Unterschrift) als verbindlich gilt. Diese Verträge sind nur in aussergewöhnlichen Fällen kündbar (siehe Abschnitt 8).

 
  1. Gewährleistung und Haftung

6.1  Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Übermittlung der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Werbematerialien und Unterlagen. Sie übernimmt weder die Haftung für den Transportweg vom Auftraggeber zu ihr noch für die Übertragung von ihr zum Werbeträger. Wird der Agentur Material zur Platzierung auf Werbeträgern zur Verfügung gestellt, werden diese Materialien nicht zurückgeschickt. Es wird deshalb den Auftraggebern empfohlen, eine Sicherheitskopie aufzubewahren.

6.2  Die Agentur gewährleistet die sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen und die Sicherheit nach dem neusten Stand der Technik. Auch Auftraggeber und Werbeträger sind verpflichtet, ihre Werbung resp. Webseiten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und bestmöglich gegen Störungen abzusichern.

6.3  Die Haftung der Vertragsparteien wird auf Schäden aus vorsätzlichen Vertragsverletzungen oder Fälle grober sowie mittlerer Fahrlässigkeit beschränkt. Die betreffenden Mängel und Störungen sind unverzüglich zu melden.

6.5  Die Agentur haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat. Insbesondere haftet sie nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Werbeträger und Auftraggeber können ebenfalls nicht in solchen Fällen aufgrund eines Vertrages mit der Agentur haftbar gemacht werden.

6.6  Die Agentur haftet zudem nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Werbeträger, der Auftraggeber, deren Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer, etc.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Auch die Werbeträger und Auftraggebers können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrags mit der Agentur haftbar gemacht werden.

6.7  Die Agentur lehnt jegliche Haftung ab für Schäden, die Auftraggebers und Werbeträgern aufgrund von Pflichtverletzungen nach Ziffer 5 von Vertragspartnern der Agentur entstehen. Die Agentur haftet für direkte Schäden, die entstehen, wenn sie das Fehlverhalten ihrer Kunden fahrlässig oder absichtlich nicht verhindert. In solchen Fällen ist die Agentur verantwortlich für Schäden, die den betroffenen Vertragspartnern direkt entstehen. Allerdings wird die Haftung für Folgeschäden, soweit möglich, ausgeschlossen.

6.8  Die Agentur informiert die Vertragspartner und deren Kunden über Datenschutz- und andere Risiken sowie zu beachtende Sicherheitsvorkehrungen.

  1. Änderung der AGB

7.1  Es bleibt der Agentur vorbehalten, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern. Die dazugehörenden Informationen publiziert sie so rasch wie möglich auf der Webseite.

7.2  Die Änderung der AGB, gilt nicht für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kampagnen.

 

  1. Ausserordentliche Vertragsauflösung

8.1  Eine ausserordentliche Auflösung ist fristlos aus wichtigen Gründen möglich, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
  • Verzögerung der Zahlung des Auftraggebers, nach mindestens einmaliger Mahnung durch die Agentur inkl. setzen einer Nachfrist von 10 Tagen.
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers oder des Werbeträgers.

8.2  In obengenannten Fällen werden vorausbezahlte und nicht bereits für die Kampagne und sonstige Dienstleistungen beanspruchte Beträge zurückerstattet.

8.3  Schwere Verletzung der Ziff. 5 ziehen eine sofortige Vertragsauflösung nach sich. Bei leichteren Verlagsverletzungen wird der Vertrag erst aufgelöst, wenn die betreffende Partei ihr Fehlverhalten nach einer Mahnung nicht geändert hat. In diesen Fällen besteht keinerlei Anspruch auf eine Rückzahlung. Die Agentur und ihre betroffenen Kunden haben das Recht auf Schadenersatz.

8.4  Im Falle der Auflösung des Vertrags mit der Agentur bestehen die Verträge zwischen Auftraggeber und Werbeträger trotzdem weiter. Dieses Vertragsverhältnis wegen Pflichtverletzung ebenfalls aufzulösen, ist Sache der betreffenden Parteien.

 

  1. Schlussbestimmungen

9.1  Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht, namentlich den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR).

9.2  Die Parteien bemühen sich, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Ist dies nicht möglich, wird ein Mediator aufgerufen. Die Kosten für dessen Beratung übernehmen alle beteiligten Parteien zu gleichen Teilen.

9.3  Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen, werden dadurch die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht oder, sofern dies nicht möglich ist, diesem möglichst nahekommt.

9.4  Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur malealimon GmbH in Risch-Rotkreuz.

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